Zuschüsse
Die Gemeinde Röthlein bezuschusst Vereine und Organisationen, die in Heidenfeld, Hirschfeld oder Röthlein ortsansässig sind und deren Wirken hauptsächlich auf das Gebiet oder die Einwohner der Großgemeinde Röthlein ausgerichtet ist sowie Gruppierungen von Religionsgemeinschaften/kirchlichen Organisationen, die staatlich anerkannt sind, und ihren Sitz in der Großgemeinde Röthlein haben. Grundlage hierfür sind die Zuschussrichtlinien der Gemeinde Röthlein. Zuschussanträge sind gemäß den Richtlinien schriftlich anhand des Antragsbogens auf Gewährung eines Zuschusses bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres bei der Gemeinde Röthlein einzureichen.
Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses finden Sie hier.
Jugendförderung
Die Gemeinde Röthlein möchte die aktive Jugendarbeit in den ortsansässigen Vereinen unterstützen.
Dabei wird jeder Verein für jedes Kind/ jeden Jugendlichen bis Vollendung des 26 Lebensjahres mit einem pauschalen Satz von 5,00 € gefördert.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- der Verein/die Gruppe leistet aktive Jugendarbeit
- Kinder/Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre
- Mitteilung des geplanten Verwendungszwecks
Kommt Ihr Verein für eine Förderung in Frage, so füllen Sie bitte das verlinkte Formular aus und senden es zusammen mit einer Liste der Namen sowie den Geburtsdaten Ihrer förderfähigen Kinder/Jugendlichen bis zum 31. Oktober an die Gemeinde Röthlein zurück.