Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus 19 Uhr Öffentliche Sitzung
Abbrennen von Traditionsfeuern
Für das Abbrennen eines Traditionsfeuers wie z.B. eines Maifeuers oder Johannisfeuers ist eine Gestattung der Gemeinde notwendig. Als Antrag genügt hierfür eine E-Mail an Frau Rothen-Klaß an folgende Emailadresse: Vereine@roethlein.de
Ihre Antragsmail muss folgende Punkte enthalten:
Veranstalter (Verein)
Vertreter des Veranstalters inklusive Anschrift
Datum des Abbrennens des Traditionsfeuers
Ort der Veranstaltung
Hinweise:
Der Eingang der Email bei der Gemeinde Röthlein muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung stattfinden.
Für diese Gestattung werden keine Gebühren fällig.

