Ummeldung (Wohnsitz)
Für eine Ummeldung innerhalb des Gemeindegebiets gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Anmeldung eines Wohnsitzes:
Wegzug aus dem Gemeindegebiet
Eine Ummeldung bei der aktuellen Gemeinde ist nichtmehr erforderlich, solange wieder eine Wohnung im Inland bezogen wird. Bei der Anmeldung in der Zuzugsgemeinde wird automatisch eine elektronische Nachricht an die Wegzugsgemeinde übermittelt.
Umzug ins Ausland
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich abmelden. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug zu veranlassen.