- Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem jeweiligen Register beträgt 12,00 €.
- Eine Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Urkunden und beglaubigte Abschriften
Häufig müssen bestimmte Ergeignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z. B. eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen oder privaten Versicherungen zu erhalten.
Folgende Urkunden können Sie bei uns im Standesamt bestellen:
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
Damit Sie die von Ihnen benötigten Urkunden möglichst schnell erhalten, hier einige Hinweise:
Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Lebenspartnerschaftsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Sterbeurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Todesfall beurkundet hat.
Berechtigte Personen
Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Urkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Falls Sie eine Eheurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend.
Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache z. B. mit der Vorlage des Personalausweises erbracht.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Folgende Urkunden-Arten können Sie beantragen:
Standard-Eheurkunde, Standard-Lebenspartnerschaftsurkunde, Standard-Geburtsurkunde, Standard-Sterbeurkunde
Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.
Internationale Ehe-, Lebensparnterschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Urkunde wird in mehreren Sprachen erstellt. Eine standardmäßige internationale Urkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.
Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe-, Lebensparnterschafts-, Geburten- und Sterberegister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem jeweiligen Register ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie.
- für Eheschließungen: 80 Jahre
- für Geburten: 110 Jahre
- für Sterbefälle: 30 Jahre
Nach Ablauf der jeweiligen Archivfrist können keine Urkunden mehr ausgestellt werden. Hier ist nur noch die Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister möglich, welche ebenfalls 12,00 Euro kostet.
Ansprechpartner Standesamt
- Frau Seifert
- Tel. 09723/9111-17
- Frau Schuler
- Tel. 09723/9111-18
- Frau Johanni
- Tel. 09723/9111-16
- E-Mail: