Hundesteuer
Gemäß der aktuellen „Hundesteuersatzung 2022“ ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes unverzüglich innerhalb eines Monates nach Erwerb bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich anzuzeigen.
Dabei ist das Formular zur Anmeldung eines Hundes vollständig auszufüllen.
Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde als Jahresbetrag durch Bescheid festgesetzt.
Auf Antrag kann eine Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden-/Begleit- und Diensthunde oder Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) unter Vorlage der entsprechenden Prüfungsbestätigung gewährt werden.
Nachweislich aus einem Tierheim erworbene Hunde sind im ersten Jahr von der Hundesteuer befreit.
Die Abmeldung eines verstorbenen oder veräußerten Hundes oder bei Wegzug des Halters aus der Gemeinde ist unverzüglich durch schriftliche Mitteilung – Formular Abmeldung Hund - an die Verwaltung zu veranlassen.
Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Die An- und Abmeldung kann persönlich, schriftlich oder über das Rathausserviceportal erfolgen.
Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.
Kontakt:
- Frau Franke - Tel.: 09723/9111-14
- E-Mail: steueramt@roethlein.de