Gewerbesteuer
Besteuert wird der Gewerbebetrieb.
Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen.
Freiberufe wie zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes.
Multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag.
Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 400 %.
Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben.
Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. zu zahlen.
Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst
Kontakt:
- Frau Franke - Tel.: 09723/9111-14
- E-Mail: steueramt@roethlein.de