Mikrozensus 2024
Anmeldung eines neuen Wohnsitzes
Wenn Sie eine neue Wohnung oder ein Haus beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, ihren neuen Wohnsitz innerhalb 2 Wochen nach Umzug dem zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes mitzuteilen.
Die Gemeinde Röthlein informiert bei einem Zuzug aus Deutschland die Gemeinde von der Sie zuziehen über den Umzug. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht nötig.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige/die Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden, bei Kindern z. B. Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde.
- Eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Einzug, sofern Sie nicht der Eigentümer der Wohnung/des Hauses sind.
Antragstellung:
- persönlich
- für Mitziehende, die nicht persönlich erscheinen können, auch mit Vollmacht möglich (Ausweisdokumente müssen vorliegen)
Kontakt Einwohnermeldeamt:
Tel.: 09723/9111-0
E-Mail: einwohnermeldeamt@roethlein.de