Einladung Gemeinderatssitzung 29.04.2025
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr
Wenn Sie eine neue Wohnung oder ein Haus beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, ihren neuen Wohnsitz innerhalb 2 Wochen nach Umzug dem zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes mitzuteilen.
Die Gemeinde Röthlein informiert bei einem Zuzug aus Deutschland die Gemeinde von der Sie zuziehen über den Umzug. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht nötig.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige/die Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Antragstellung:
Kontakt Einwohnermeldeamt:
Tel.: 09723/9111-0
E-Mail: einwohnermeldeamt@roethlein.de