Eheschließung
In unserer Gemeinde gibt es drei verschiedene Optionen für den Ort Ihrer standesamtlichen Trauung. Im Sitzungssaal des Rathauses Röthlein sowie im Pfarrheim in Heidenfeld können Trauungen im Innenbereich stattfinden. In den Frühlings- und Sommermonaten besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Außentrauung am Käppele in Röthlein.
Nach der standesamtlichen Trauung im Rathaus können Sie Ihre Gäste zu einem Sekt im Partnerschaftsgarten gegenüber dem Rathaus empfangen.
Grundlegende Informationen zur standesamtlichen Trauung:
Wenn Sie Ihre Hochzeit längerfristig planen, können Sie ab 12 Monate vor Trauung Ihren Wunschtermin reservieren und bis spätestens 2-3 Monate vor dem geplanten Termin die Eheschließung im Standesamt anmelden.
Zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einem unserer Standesbeamten. Zur Anmeldung bringen Sie bitte auf Ihre Person abgestimmte Unterlagen mit. Unterschiede ergeben sich z.B. aus Familienstand oder Staatsangehörigkeit. Bitte informieren Sie sich hierfür telefonisch/per E-Mail vorab bei einem unserer Standesbeamten.
Die Tischdekoration und frischer Blumenschmuck für den Trautisch wird von der Gemeinde gestellt. Bei Außentraungen am Käppele muss sich das Brautpaar selbst um Bestuhlung kümmern.
Kostenübersicht für standesamtliche Trauung:
Wohnsitz außerhalb, Trauung in Röthlein:
(Weitere Informationen folgen.)
Ehefähigkeitszeugnis
Sie wollen im Ausland heiraten? Dann brauchen Sie in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Wenn Deutsche oder Personen, die deutschem Recht unterstehen, im Ausland heiraten wollen, brauchen Sie in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.
Falls der fremde Staat stattdessen eine Bescheinigung über die Eheschließungsvorausetzungen der deutschen Auslandsvertretung verlangt, müssen Sie dort ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, genügt meist die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für beide.
Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat.
Wollen Sie in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg heiraten, kann das Ehefähigkeitszeugnis auch diekt durch das dortige zuständige Standesamt/Zivilstandesamt im Rahmen des dortigen Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.
Voraussetzungen
Beide Verlobte müssen volljährig sein
Benötigte Unterlagen
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
Für ledige Deutsche ohne Auslandsbezug:
- Wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Röthlein ist: aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
Zusätzlich für Deutsche, die im Inland verheiratet waren:
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft, erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes. Die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft muss eingetragen sein.
- Wenn in der Eheurkunde die Scheidung oder der Tod des vormaligen Ehegatten nicht eingetragen ist, außerden: Scheidungs-/Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
- Waren Sie mehrmals, verheiratet, geben Sie alle Ehen und Lebenspartnerschaften an. Mögliche Nachweise: ältere Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunden, Familienbuchabschriften, Sterbeurkunden, Scheidungs-/Aufhebungsurteile
Zusätzlich für ledige ausländische Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern
- Amtliche Bescheinigung über den aktuellen Familienstand, nicht älter als 6 Monate, erhältlich in der der Regel am Wohnort der/des ausländischen Eheschließenden im Ausland oder beim zuständigen ausländischen Standesamt oder Registeramt.
- Wenn die Urkunden nicht mehrsprachig sind: zusätzlich Übersetzung durch einen im Bundesgebiet oder bei der deutschen Auslandsvertretung anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer.
- Reisepass oder Identitätskarte (gut lesbare Kopie)
In allen anderen Fällen, wenn
- Sie nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Sie Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, oder eine frühere Ehe im Ausland geschieden wurde,
- Die/der ausländische Eheschließende bereits verheiratet war, ist leider keine pauschale Auskunft möglich. Bitte setzen Sie sich für eine persönliche Auskunft mit uns in Verbindung.
Gebühr:
bei ausländischem Recht zusätzlich je Ehegatte,
für den ausländisches Recht zu beachten ist
Nachbeurkundung Eheschließung im Ausland
Haben deutsche Staatsangehörige im Ausland eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen, können Sie diese in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Eine ordnungsgemäße ausländische Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde gilt als Nachweis der Heirat/Verpartnenung. Bei einer Lebenspartnerschaft muss aber im Einzelfall deren Wirkung für den deutschen Rechtsbereich geprüft werden. Es kann vorkommen, dass nach deutschem Gesetz die Namensführung der Eheleute/Lebenspartner/Lebenspartnerinnen anders beurteilt wird als in der ausländischen Urkunde dargestsellt. Dann empfiehlt es sich, einen Antrag auf Nachbeurkundung zu stellen.
Nach deutschem Recht muss die Eheschließung beim Standesamt des Heiratsortes beurkundet werden. Bies 2009 wurden bei deutschen Standesämtern auch Lebenspartnerschaften begründet und im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet. Aus dem Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister werden Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, die in Deutschland für und gegen jede Person beweiskräftig sind. Ausländische Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden unterliegen der freien Beweiswürdigung deutscher Behörden und Gerichte. Da es in Deutschland seit 01.10.2017 die "Ehe für alle" gibt, ist die Beurteilung, welche Rechtsfolgen eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft hat, für viele Behörden schwierig. Auch wenn in einer ausländischen Urkunde die Namensführung der Beteiligten aus Sicht des deutschen Rechts falsch wiedergegeben ist, kann es zu Problemen kommen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Ehe/Lebenspartnerschaft beim deutschen Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Dabei werden alle Daten geprüft und bei Bedarf fehlende Erklärungen zum Namen nachgeholt. Es besteht aber keine Pflicht zur Nachbeurkundung!
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft ist möglich, wenn mindestens einer der beiden Beteiligten durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Gleiches gilt für die Staatenlose, heimatlose Ausländer / Ausländerinnen und ausländische Flüchtlinge.
Antragsberechtigt sind die Eheleute/Lebenspartner/Lebenspartnerinnen, wenn beide schon verstorben sind, deren Eltern und Kinder.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde der Eheleute/Lebensparnter/Lebenspartnerinnen
- Ausländische Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Gerichtsbeschluss über eine Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Fremdsprachige Urkunden werden in mehrsprachiger Form oder zusammen mit einer Übersetzung (öffentlich bestellt und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen)
Gebührenrahmen
- Nachbeurkundung einer Ehe: je nach Aufwand zwischen 55,00 und 100,00 Euro.
- Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft: je nach Aufwand zwischen 50,00 und 100,00 Euro.
Ansprechpartner Standesamt
- Frau Seifert
- Tel. 09723/9111-17
- Frau Schuler
- Tel. 09723/9111-18
- Frau Johanni
- Tel. 09723/9111-16
- E-Mail: