Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag nach dem Eintreten des Todes anzuzeigen.
Zur Anzeige des Sterbefalls sind verpflichtet:
- Familienangehörige
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- Bestatter, Einrichtung wie z. B. Pflegeheime/Krankenhäuser
Sterbeurkunde:
Ausgestellt werden in der Regel drei gebührenfreie Urkunden,
- zwei für soziale Zwecke wie z. B. Rentenversicherung,
- eine für die Bestattung
- sowie weitere gebührenpflichtige Urkunden bei Bedarf.
Die Bestattung des Verstorbenen kann erst erfolgen, wenn der Tod beurkundet wurde.
Kosten:
Gebühr für Sterbeurkunde: 12,00 €
Antragstellung:
- Mündlich,
- Bestatter und Einrichtungen auch schriftlich.
Unterlagen:
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde des Verstorbenen
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden/des Verstorbenen
Ansprechpartner Standesamt
- Frau Seifert
- Tel. 09723/9111-17
- Frau Schuler
- Tel. 09723/9111-18
- Frau Johanni
- Tel. 09723/9111-16
- E-Mail:
Bestattungswesen
Sie erhalten bei uns Auskünfte und Beratung zu Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens. Die Bestattungsanmeldung im Sterbefall erfolgt schriftlich über die Bestattungsunternehmen. Falls Sie bereits ein Grab besitzen, in dem die Erd- oder Urnenbestattung stattfinden kann, können Sie dies dem Bestatter mitteilen. Dieser wird alles was die Bestattung betrifft mit uns absprechen.
Für den Erwerb eines neuen Grabes setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ansprechpartnerin Friedhofswesen:
- Frau Rothen-Klaß
- E-Mail: