Kinderreisepass
Zur Neubeantragung/Verlängerung eines Kinderreisepasses bei der Gemeindeverwaltung sind erforderlich
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vorherige Terminvereinbarung
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die Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes des Kindes
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aktuelle Größe und Augenfarbe des Kindes
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Unterschrift des Kindes bei Antragstellung (ab 10 Jahre)
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ggf. Geburtsurkunde zur Einsicht
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ggf. bisheriges Dokument des Kindes
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Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertretung
- bei gemeinsamen Sorgerecht: Unterschriften beider Erziehungsberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht: ggf. Nachweis vorlegen
Gebühren
Neuausstellung Kinderreisepass:
13,-
Euro
(Gültigkeit max. 12 Monate)
Verlängerung Kinderreisepass:
6,-
Euro
(nur vor Ablauf des Dokumentes)
Aktualisierung Kinderreisepass:
6,-
Euro
(ohne Verlängerung)
Der Kinderreisepass kann nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Kinderreisepässe können nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt oder verlängert werden.
Bitte achten Sie darauf, die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu beantragen. Bei Beantragung nach Ablauf des Kinderreisepasses kann dieser nicht mehr verlängert werden. Es muss ein neues Dokument ausgestellt werden, was mit Mehrkosten verbunden ist.
Welches Dokument beantrage ich für mein Kind?
Für Kinder (ab Geburt) gibt es die Möglichkeit, statt eines Kinderreisepasses einen Personalausweis und/oder Reisepass zu beantragen. Diese Entscheidung ist u. a. von Ihren Reisegewohnheiten, der Gültigkeitsdauer, dem Alter des Kindes und der Gebühr abhängig.
Die aktuellen Einreisebestimmungen (und andere Länderinfos) können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes abfragen. Diese finden Sie unter „Einreise und Zoll“ wie folgt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Es empfiehlt sich auch eine Rückfrage bei Ihrem Reiseveranstalter.
Unabhängig von der Restgültigkeit, verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Antragstellung
Persönlich durch den/die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten (ein persönliches Erscheinen ist trotzdem erforderlich)