Reisepass
Zur Neubeantragung eines Reisepasses bei der Gemeindeverwaltung sind erforderlich:
- vorherige Terminvereinbarung
- persönliches Erscheinen zwecks Unterschrift (Fingerabdrücke)
- die Vorlage eines neuen biometrischen Lichtbildes
- die Vorlage des bisherigen Ausweises / Reisepasses
- ggf. Geburts- / Heiratsurkunde zur Einsicht
- ggf. Zustimmungserklärung der Eltern (unter 18 Jahre)
Gebühren:
Die Fertigung eines Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 8-9 Wochen.
Abholung:
Sobald Ihr neuer Reisepass zur Abholung im Passamt bereit liegt, erhalten Sie eine Benachrichtigung (in der Regel schriftlich). Bitte vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin zur Abholung.
Sie können sich zur Abholung vertreten lassen. Der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein. Außerdem muss der Bevollmächtigte Ihr bisheriges Dokument zur Entwertung/Vernichtung mitbringen und evtl. die noch zu zahlende Gebühr entrichten. Bitte fragen Sie ggf. im Passamt nach.
Brauche ich einen Reisepass?
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie für Ihre geplante Reise einen Reisepass benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Reiseveranstalter zu erkundigen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die aktuellen Einreisebestimmungen (und andere Länderinfos) auf der Homepage des Auswärtigen Amtes abzufragen.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
biometrisches Passbild, Nachweis über Ihre Identität (z. B. Geburtsurkunde), alter Reisepass
Kosten
a) 70,00 € für Ausstellung an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
b) 37,50 € für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind
c) 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass
d) 32,00 € Zuschlag für Expresspass
e) 22,00 € Zuschlag für einen 48-Seiten Pass
Besonderheiten
Fragen Sie den Status Ihres beantragten Reisepasses über das Rathausserviceportal ab. Hierzu benötigen Sie die Dokumentennummer, welche Sie auf Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter erhalten.
Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Ländern anerkannt, bitte prüfen Sie auf www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit ob Ihr Reiseland das Ausweisdokument akzeptiert.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Dafür muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden z. B. Buchungsbestätigung.
Voraussetzung ist auch, dass die Ausstellung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr ausreicht.