Mikrozensus 2024
Bauantrag
Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ist in der Bauvorlagenverordnung geregelt und können beim Landratsamt Schweinfurt erfragt werden.
Die Bauvorlagen und der Bauantrag müssen von einem nach Art. 68 BayBO bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und vom Bauherrn oder seinem Vertreter unterschrieben sein.
Nach Prüfung des Antrages durch die Gemeinde entscheidet das Landratsamt Schweinfurt über das Bauvorhaben.
Antragstellung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.07.2020 eine neue Regelung für das Einreichen von Bauanträgen und Anträgen auf Erteilung einer Befreiung vom Bebauungsplanes beschlossen. Danach müssen Baugesuche, die nicht unter die Genehmigungsfreistellung fallen, spätestens acht Tage vor der Gemeinderatssitzung (in der Regel Montag) um 9:00 Uhr bei der Verwaltung eingereicht werden. Die Verwaltung erstellt anschließend die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die Bauvorhaben, die den Gremiumsmitgliedern mit der Sitzungseinladung zugehen. Später eingegangene Bauvorhaben werden grundsätzlich in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung behandelt.
Unterlagen
Nach Rücksprache mit dem Bauamt oder dem Landratsamt
Kosten
Die Kosten der Baugenehmigung sind im Kostengesetz geregelt.
Die Gebühren und Auslagen sind je nach Einzelfall verschieden.
Ansprechpartner/in