Gewerbeanmeldung
Ansprechpartner:
Herr Wächter
Kämmerei, Zimmer 4
Tel.: 09723/9111-22
Mail: kaemmerei@roethlein.de
Frau Franke
Kämmerei, Zimmer 6
Tel.: 09723/9111-14
Mail: kaemmerei@roethlein.de
Nach § 14 der Gewerbeordnung muss den Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde (Gemeinde) anzeigen.
Für eine Gewerbeanmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung falls notwendig
- Je nach Rechtsform und Art des anzumeldenden Betriebs Erlaubnisse, Handwerkskarten und weitere Unterlagen
- Führungszeugnis nach Aufforderung
- Von der Rechtsform des Gewerbes abhängige weitere Unterlagen
- 25,00 Euro Gewerbemeldegebühr
Als Ausfüllhilfe für die Anmeldung benötigten Informationen, finden Sie hier einen Gewerbeanmeldevordruck.
Weiterleitung der Gewerbeanmeldung
Durch eine Anmeldung Ihres Gewerbes werden Ihre Daten automatisch an folgende Stellen weitergeleitet:
- Gewerbeamt des Landratsamtes
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Agentur für Arbeit
- Statistisches Landesamt
- Handwerkskammer
- Zoll
- Eichamt
Steuerliche Erfassung von Existenzgründern
Nach der Anmeldung Ihres Gewerbes muss innerhalb eines Monats eine steuerliche Erfassung erfolgen. Dies erfolgt z.B. über das Meldeportal des Finanzamtes, www.elster.de. Eine Kurzanleitung, wie Sie Ihre Daten in elster an das Finanzamt übermitteln können und sich vorher dort anmelden können, finden Sie hier.
Weitere wichtige Informationen
Baurechtliche Nutzungsänderung sowie Nachweis von Stellplätzen
Bitte beachten Sie, dass durch die Ausübung eines Gewerbes auch eine baurechtliche Nutzungsänderung und ein Nachweis von Stellplätzen notwendig sein könnte. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in eine Scheune eine Autowerkstatt einbauen möchten oder in einer Wohnung einen Frisörsalon. Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Schweinfurt, SG 40, Bauamt (Tel. 09721/55-0). Eine Anzeige im Gewerbeamt genügt hierfür nicht.
Gutscheinaktion der Gemeinde Röthlein
Um diesen Brauch, in etwas geänderter Form, weiterzuführen ist vorgesehen, die örtlichen Firmen in Form von Gutscheinen mit einzubeziehen. Diese Gutscheine werden von der Gemeinde ausgestellt, können bei den beteiligenden Gewerbetreibenden eingelöst und mit der Gemeinde dann abgerechnet werden.
Sollten Sie als Gewerbetreibender an der gemeindlichen Gutscheinaktion teilnehmen wollen, wenden Sie sich gerne jederzeit an Herrn Wächter oder Frau Franke.