Antrag auf Anbringung von Werbung, Plakaten etc.
Eine Erlaubnis für nicht ortsansässige Vereine zur Plakatierung wird auf Antrag (z.B. per E-Mail) erteilt. Der Eingang des Antrags muss einen Monat vor Durchführungsbeginn erfolgen. Der schriftlichen Genehmigung liegen Aufkleber bei, welche auf den aufzuhängenden Plakaten anzubringen sind. Plakate, die nicht mit den Aufklebern versehen sind, werden von den Bauhofmitarbeitern entfernt.
Grundsätzlich ist die Beantragung einer Plakatierung formlos möglich, für eine einfachere Bearbeitung können Sie diesen Vordruck verwenden. Die Beantragung ist bei Frau Rothen-Klaß einzureichen.
Frau Rothen-Klaß
Telefon: 09723/9111-12
Mail: Vereine@roethlein.de
oder direkt im Rathaus im Zimmer 6
Verkehrseinrichtungen, wie Verkehrszeichenpfosten dürfen für das Plakatieren nicht verwendet werden. Eine Plakatierung von Laternen ist durchaus zulässig. Beim Aufstellen der Plakate ist jedoch darauf zu achten, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird.
Die Plakate bzw. Plakatständer müssen von Ihnen unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung wieder entfernt werden.
Anfallende Gebühren können in der Gemeinde erfragt werden.
Im Anhang finden Sie die möglichen Standort für eine Banner anbringung.