Zuschüsse
Die Gemeinde Röthlein bezuschusst Vereine und Organisationen, die in Heidenfeld, Hirschfeld oder Röthlein ortsansässig sind und deren Wirken hauptsächlich auf das Gebiet oder die Einwohner der Großgemeinde Röthlein ausgerichtet ist sowie Gruppierungen von Religionsgemeinschaften/kirchlichen Organisationen, die staatlich anerkannt sind, und ihren Sitz in der Großgemeinde Röthlein haben. Grundlage hierfür sind die Zuschussrichtlinien der Gemeinde Röthlein. Zuschussanträge sind gemäß den Richtlinien schriftlich anhand des Antragsbogens auf Gewährung eines Zuschusses bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres bei der Gemeinde Röthlein einzureichen.
Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses finden Sie hier.