Jugendförderung
Die Gemeinde Röthlein möchte die aktive Jugendarbeit in den ortsansässigen Vereinen unterstützen.
Dabei wird jeder Verein für jedes Kind/ jeden Jugendlichen bis Vollendung des 26 Lebensjahres mit einem pauschalen Satz von 5,00 € gefördert.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- der Verein/die Gruppe leistet aktive Jugendarbeit
- Kinder/Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre
- Mitteilung des geplanten Verwendungszwecks
Kommt Ihr Verein für eine Förderung in Frage, so füllen Sie bitte das verlinkte Formular aus und senden es zusammen mit einer Liste der Namen sowie den Geburtsdaten Ihrer förderfähigen Kinder/Jugendlichen bis zum 31. Oktober an die Gemeinde Röthlein zurück.