Folgende Urkunden-Arten können Sie beantragen:
Standard-Eheurkunde, Standard-Lebenspartnerschaftsurkunde, Standard-Geburtsurkunde, Standard-Sterbeurkunde
Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.
Internationale Ehe-, Lebensparnterschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Urkunde wird in mehreren Sprachen erstellt. Eine standardmäßige internationale Urkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.
Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe-, Lebensparnterschafts-, Geburten- und Sterberegister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem jeweiligen Register ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie.
- für Eheschließungen: 80 Jahre
- für Geburten: 110 Jahre
- für Sterbefälle: 30 Jahre
Nach Ablauf der jeweiligen Archivfrist können keine Urkunden mehr ausgestellt werden. Hier ist nur noch die Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister möglich, welche ebenfalls 12,00 Euro kostet.
Ansprechpartner Standesamt